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Was ist Bafoeg?

 

Bafög

Bafög ist ein staatlicher Zuschuss, den Schüler und Studenten, während der Ausbildung oder des Studiums, vom Staat zum bestreiten des Lebensunterhalts, bekommen. Bafög, ist die Kurzbezeichnung von Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es handelt sich dabei um einen staatlichen Zuschuss, den Schüler und Studenten zum bestreiten ihres Lebensunterhaltes, während der Ausbildung, erhalten. Um Bafög zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Bafög wird nur bezahlt, wenn zur Berufausbildung eine Universität, Fachhochschule, Akademie, Abendschule oder Kolleg besucht wird. Der Besuch von Fachschulen und Fachoberschulen wird nur gefördert, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich ist. Bafög steht nur denjenigen zu, die ihre Ausbildung vor der Beendigung des 30. Lebensjahres beginnen. Bei denjenigen, die Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, verschient sich die Grenze um diese Zeit. Bafög wird so lange bezahlt, wie die Ausbildung dauert. Ab dem fünften Semester, müssen allerdings Leistungsnachweise erbracht werden um weiterhin Bafög zu erhalten. In der Regel, wird das elternabhängige Bafög bezahlt. Dabei wird bei der Berechnung, das Einkommen der Eltern mit einbezogen. Nachdem der Antrag geprüft wurde, bekommen die Antragssteller entweder den Ablehnungs- oder den Bewilligungsbescheid. Bei der Höhe des Bafög, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Wohnverhältnisse, die Unterhaltspflicht der Eltern, der Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung, die Art der Ausbildung und der Ort an dem die Ausbildung oder das Studium erfolgt.

Lernprogramm AZ6-1Teens

 

 

2 Antworten

  • Samuell:

    November 7, 2013 um 11:07 pm

    Hallo ich plane ein Fernstudium kann man dort auch bafög beantragen?

    Admin:

    November 21, 2013 um 11:07 pm

    Hallo Samuell

    Für ein Fernstudium gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen Bafög:

    "Entscheidend für eine Förderung ist, dass der Fernlehrgang bzw. der Fernstudiengang mit den selben Zugangsvoraussetzungen und dem selben Studienabschluss angeboten wird, wie vergleichbare Studienangebote im Präsenzstudium (vgl. § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 BAföG). Der Anbieter muss entweder nach § 12 unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen oder in öffentlich-rechtlicher Hand liegen."

 

 
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