Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie wurde von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert. Zunächst bis 2011 begrenzt, wurde das Programm bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Im Anschluss ist eine dritte Förderphase geplant.
Sie besteht aus zwei Komponenten:
Einen Bildungsprämiengutschein in Höhe von 50 % der Kosten einer Weiterbildung jedoch maximal 500 Euro (seit 1. Januar 2010, vorher 154 Euro) jährlich können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Die verbleibenden Kosten für die Weiterbildung sind selbst aufzubringen, beispielsweise auch über das Weiterbildungssparen.
Der Prämiengutschein kann für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate und alle sonstigen Weiterbildungen, die der beruflichen Fortbildung dienen, genutzt werden. Voraussetzung für Nutzung dieser Förderung ist eine persönliche, kostenlose Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle[1]
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine vorzeitige Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 4 Abs.4 Nr.4 Vermögensbildungsgesetz). Die Nutzung des Weiterbildungssparens setzt ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben voraus und ist unabhängig vom derzeitigen Einkommen. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Prämiengutschein genutzt werden. So kann der Eigenanteil für den Prämiengutschein durch eine Entnahme aus dem Guthaben erbracht werden.
Voraussetzung für die Nutzung dieser Förderwege ist, dass die Bildungseinrichtung der eigenen Wahl bereit ist, Bildungsprämiengutscheine anzunehmen.
Die Bildungsprämie schafft mit Sicherheit neue Chancen und kann ihnen finanziel unter die Arme greifen. eitsplatzsicherheit und ermöglicht mitunter mehr Einkommen.
Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert.
2 Antworten
November 18, 2013 um 11:07 pm
Hallo kann jeder diese Prämie beantragen? gruss Klausie
November 19, 2013 um 11:07 pm
Hallo Klausie
ja jeder berufstätige kann sich Seit Anfang 2010 eine Förderung von bis zu 500 € für seine Weiterbildung sichern.